Krankenzusatzversicherung:
Optimale Versorgung bei Krankenhausaufenthalten
Die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen sehen bei stationären Krankenhausaufenthalten eine Basisversorgung vor. Die Unterbringung erfolgt in standardmäßig ausgerüsteten Zimmern. Allerdings belegen viele Krankenhäuser älterer Bauart noch Drei- und Mehrbettzimmer. Auch hinsichtlich der Behandlung lassen viele Kliniken zu wünschen übrig. Das zeigt der aktuelle Krankenhausreport 2011, den ein wissenschaftliches Institut gemeinsam mit den Universitäten Witten-Herdecke und Duisburg-Essen jährlich herausgibt. Wer sich eine bessere Unterbringung mit mehr Ruhe und Komfort für seinen stationären Krankenhausaufenthalt wünscht, kann dies durch eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung erreichen. Da sich aber auch auf dem privaten Versicherungsmarkt die Angebote häufig sehr deutlich voneinander entscheiden, ist ein Preis- und Leistungsvergleich der Anbieter durchaus sinnvoll. Nicht alle Versicherungen, die private Zusatzpolicen für die stationäre Behandlung anbieten, leisten auch für alle möglichen medizinischen Maßnahmen.
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Die Versicherungsbedingungen sollten also vor dem Abschluss eines Vertrages in jedem Fall genau überprüft werden. Generell sieht die private Krankenhauszusatzversicherung vor, dass der Patient Wahlleistungen in Anspruch nehmen kann. Er wird also behandelt wie ein Privatpatient. Je nach Ausstattung der entsprechenden Klinik steht ihm die Unterbringung in einem Einzel- oder einem Zweibettzimmer zu. Die anfallenden Mehrkosten übernimmt die private Krankenzusatzversicherung. Wenn das Krankenhaus kein entsprechendes Zimmer zur Verfügung stellen kann, sehen die meisten Krankenhauszusatzversicherungen eine Entschädigung in Form eines Krankenhaustagegeldes vor. Patienten mit einer solchen Zusatzversicherung haben Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt. Auch dies ist unter Umständen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Ein ganz wesentlicher Bestandteil des Leistungskataloges der privaten Krankenhauszusatzversicherung ist die freie Krankenhauswahl. Während der gesetzlich versicherte Patient das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen muss, kann sich ein Patient mit Zusatzversicherung die Klinik aussuchen. Auch, wenn der Tagessatz für die Unterbringung deutlich höher liegt, übernimmt die private Zusatzversicherung die Mehrkosten. Dass Ruhe während des Krankenhausaufenthaltes und eine angemessene fachärztliche Behandlung den Genesungsprozess erheblich beschleunigen, sollte Grund genug für die private Krankenhauszusatzversicherung sein.
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